Soziale und demokratische Grund- und Menschenrechte erkämpfen statt Lockdown und „Spiel mit der Angst“!

Nicht ein Tag vergeht ohne eine Informationsflut zur Corona-Pandemie. Die Bevölkerung ist überfordert und verunsichert, viele werden zu „Corona-Experten“. Grund- und Freiheitsrechte werden durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt, sogar ausgehebelt. Wenig Widerstand, Abwehrreaktionen oder Kritik. Das nutzen die Rechten. Die Gesellschaft ist gespalten, aus Angst vor wirtschaftlichem und sozialem Abstieg, Krankheit, Tod und den Verlust einer unbeschwerten Zukunft. Aber es scheint, dass diese Angst systematisch, als eine Art „Schocktherapie“ geschürt wird, um die Maßnahmen aus der Coronakrise zu legitimieren. Doch was ist mit unseren Grundrechten? Freiheit und Leben gegen die Würde des Menschen?


Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Die Grund- und Menschenrechte1 sind die geronnenen Erkenntnisse aus dem weltweiten Kampf gegen den Faschismus. Sie greifen die Linie der französischen Revolution – „als Lehre der Menschenrechte und auf die Prinzipien der Gerechtigkeit begründet“ (Robespierre, 1794) – sowie der Russischen Revolution – als erste Verankerung der sozialen Rechte – auf. Bis heute – und heute erst recht – ist es unser Auftrag, sie zu verwirklichen in Richtung einer „Welt des Friedens und der Freiheit“ (Schwur von Buchenwald). Die Grundrechte sind also kein Gnadenakt des Staates, sondern das Fundament allen staatlichen Handelns. Nicht die Grundrechte müssen sich legitimieren, sondern der Eingriff muss (gesetzlich) begründet werden.

Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) bestimmt, wie der Staat Grundrechte im Falle einer Epidemie einschränken darf. Im Zuge dessen hat das Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Der nachträglich eingefügte § 28a in das IFSG, regelt die „besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19)“. Hierauf stützen sich alle Corona-Maßnahmen und der Staat kann munter Verfügungen und Verordnungen - ohne eine parlamentarische Debatte - erlassen, wie z.B. Abstandregeln, Mundschutz, Kontaktbeschränkungen, Verbote und Schließungen - ein massiver Eingriff in die Grundrechte! Man spricht von „Verselbstständigung der Exekutive“.

Mit Ausgangssperren, Schul- und Kita-Schließungen und Kontaktverboten wurde das Infektionsgesetz mit Paragraph 28b abermals angepasst. Die Maßnahmen werden automatisch in Vollzug gesetzt, wenn das RKI – als dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebundene Behörde – einen methodisch äußerst fragwürdigen Inzidenzwert bekanntgibt.

Die Pandemie ist eine schwere Bedrohung unserer Gesundheit, aber diese Maßnahmen sind ein hilfloser Versuch, das Versagen einer kapital- und Lobbyisten getriebenen Regierung zu verschleiern. Fragen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit spielen schon längst keine Rolle mehr. Im Gegenteil ist das Zurückdrängen menschlicher Interaktion auf den prekären privaten Raum eine zunehmende Gesundheitsgefahr. Es ist wissenschaftlich nicht begründet, dass die verhängten Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens bei einem Inzidenzwert von über 100 eine Auswirkung auf die Infektionszahlen haben. Diese Maßnahme ist kontraproduktiv, schürt die Angst der Menschen weiter, schadet Einzelhandel, Gastronomie und dem gesamten gesellschaftlichen Leben. So erklärte auch die Spitze der deutschen Aerosolforschung in einem offenen Brief:

„Wer sich zum Kaffee in der Fußgängerzone trifft, muss niemanden in sein Wohnzimmer einladen. Dort ist die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln zu erwarten, zu Hause dagegen nicht.“2 Nach Artikel 1 (1) des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar.

Diese Würde ist oberstes Gebot und unverhandelbar. Aber wird nicht diese Würde aktuell vielfältig angetastet? Wie weit darf staatlicher Zwang gehen?

„Die Pandemie hat die Verflechtung unserer Menschheitsfamilie offenbart - und des gesamten Spektrums der Menschenrechte: bürgerliche, kulturelle, wirtschaftliche, politische und soziale Rechte. Wenn irgendeines dieser Rechte angegriffen wird, sind andere in Gefahr.“ (UN-Generalsekretär Antonio Guterres, „Die Welt ist mit einer Pandemie der Menschenrechtsverletzungen konfrontiert im Gefolge von Covid-19“, 22. Februar 21)

Häufig wird aktuell das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 Absatz 2 GG) als neues „Supergrundrecht“ in Stellung gebracht und gegen alle anderen Grundrechte ausgespielt. Doch die Grundrechte sind entstanden als antifaschistisches Gesamtensemble. Als diese Einheit müssen wir die Grundrechte auch realisieren! Auch gelten die Menschenrechte universell und ohne Ansehen der Person, sie dürfen nicht an Voraussetzungen (z.B. eine Impfung) gebunden sein. Vor diesem Hintergrund ist das Koppeln der Wahrnehmung von Grundrechten an einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis grundrechtswidrig und eine Individualisierung des gesellschaftlichen Problems.

Gesundheit ist laut Satzung der Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“ (22. Juli 1946). Die Weltgesundheitsorganisation hat 2008 den Bericht der Kommission über die sozialen Determinanten der Gesundheit vorgelegt und darin heißt es eindeutig, „dass soziale Ungleichheit im großen Stil tötet“3. Der größte Killer in der Welt ist eben nicht allein eine spezifische Krankheit oder ein Virus, sondern das soziale Phänomen von Ungleichheit. Auch und gerade in der aktuellen Pandemie4. Der Umstand, dass schon vor der Pandemie weltweit alle fünf Sekunden ein Kind unter zehn Jahren verhungert5 und in der BRD arme Menschen im Schnitt zehn Jahre kürzer leben als reiche Menschen, wird nun noch einmal verschärft. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat die BRD in einem Bericht 2018 für die Verletzung der sozialen Menschenrechte deutlich gerügt, u.a. für die hohe Anzahl von 14
Mio. prekär Beschäftigten, die faktische Ausbeutung von ca. 163.000 – vor allem migrantischen – Pflegerinnen in Privathaushalten, das unzureichende Niveau der Grundsicherung, die 19,7% Kinderarmut (2,55 Mio.), die fehlende Garantie des Rechts auf Wohnen durch Mangel an erschwinglichem Wohnraum und den akuten Mangel an Lehrer*innen. Diese „Pandemie der Menschenrechtsverletzungen“ (Guterres) ist das Ergebnis jahrzehntelanger neoliberal entfesselter kapitalistischer Politik der Herrschenden. Unser Kampf für das Recht auf Arbeit, bezahlbaren Wohnraum, ein umfassendes Diskriminierungsverbot, das Recht auf Bildung, Streikrecht und eine Gesundheitsversorgung für alle (wie es im UN-Sozialpakt global gefasst ist) ist damit auch unmittelbar ein Kampf für gesundheitliches Wohlergehen weltweit.

„Das Virus infiziert auch die politischen und bürgerlichen Rechte und lässt den zivilgesellschaftlichen Raum weiter schrumpfen. Unter dem Vorwand der Pandemie haben die Behörden in einigen Ländern schwerwiegende Sicherheits- und Notfallmaßnahmen ergriffen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, grundlegende Freiheiten zu kriminalisieren, unabhängige Berichterstattung zum Schweigen zu bringen und die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken.“ (Antonio Guterres, ebd.)

Ergriffene Maßnahmen müssen verhältnismäßig, zielorientiert, geeignet sein und dürfen nicht vom Gesetzgeber wegdelegiert werden. Aber werden diese Grund- und Freiheitsrechte nicht zurzeit willkürlich beschnitten und gegen die Würde des Menschen ausgespielt?

Durch die Corona-Pandemie finden Grundrechtseingriffe auf allen Ebenen statt, u.a. im Bereich Datenschutz, Religion, Freiheit der Wissenschaft, Kunstfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Bildung, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit oder Verletzbarkeit der Wohnung. Doch sind diese Eingriffe gerechtfertigt? Welche Ziele werden verfolgt? Es fehlt an Transparenz und Aufklärung über Zweck, Dauer, Evidenz und Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. So erklärt Gérard Krause, Leiter der Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, dass der Inzidenzwert „richtiggehend untauglich“ sei für die Entscheidung für Maßnahmen.6 Mitbestimmung und parlamentarische Debatte bei der Wahl geeigneter Maßnahmen – Fehlanzeige. Insbesondere braucht es eine Abwägung des Ziels der aktuellen Regierungsmaßnahmen mit den Folgen des Lockdowns auf das gesundheitliche Wohlbefinden in der Bevölkerung, wie es bspw. Prof. Dr. Detlev Krüger – Vorgänger von Christian Drosten an der Berliner Charité – im Interview ausführt: „Wenn Tumorpatienten nicht mehr operiert werden können – in der ersten Welle war das nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft bei 50.000 der Fall –, wenn die Suizidrate steigt und wenn Kinder vernachlässigt werden, dann führt das zu ernst zu nehmenden Problemen. Ich hätte mir gewünscht, dass nach dem ersten Lockdown eine klare Bilanz gezogen worden wäre, welchen Schaden und welchen Nutzen die einzelnen Anti-Corona Maßnahmen bewirkt haben.“ (DIE WELT, 13.2.21)

Die Regierungen setzen in ihrer Politik aktuell auf das „Regieren mit der Angst“, auf Schocktherapie7. So heißt es in einem internen Papier aus dem Bundesinnenministerium vom 22. März 2020 u.a.: „Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls.“ Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber und macht krank. Stattdessen brauchen wir eine gesellschaftlich demokratische Debatte, Transparenz und Aufklärung über das richtige Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie und für eine solidarische gesellschaftliche Perspektive. Die Krise lösen wir nur gemeinsam als demokratische Bürger*innen, nicht als verängstigte Untertanen.

„Das Virus gedeiht, weil Armut, Diskriminierung, die Zerstörung unserer natürlichen Umwelt und andere Menschenrechtsverletzungen enorme Fragilitäten in unseren Gesellschaften geschaffen haben.“ (Antonio Guterres, ebd.)

„Wir müssen die Grundrechte von der Last der Angst befreien!“ (Norman Paech). Die Herrschenden versuchen aktuell verzweifelt von dem kolossalen Scheitern der neoliberalen Politik der letzten Jahre abzulenken und die „Schuld“ für die Pandemie uns für unser individuelles Sozialverhalten in die Schuhe zu schieben. Die ursprüngliche Übertragung des neuen Corona-Virus auf Menschen gründet in der kommerziell getriebenen Zerstörung von Urwäldern, Ökosystemen und Biodiversität sowie im von globalen Kapital- und Warenströmen getriebenen agrarindustriellen Komplex. Die Gründe der rasanten Verbreitung des Virus, der unzureichenden Versorgung infizierter Menschen wie auch die schleppende Eindämmung des Virus hierzulande liegen im Wesentlichen im aggressiven Verteidigen des zusammengekürzten Gemeinwesens und der Vorrangstellung des Profits. Wir erleben keine Natur- sondern eine Kapitalismuskatastrophe!

Aber auch die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen und ökonomischen Folgen für die Betroffenen, während und nach der Krise fehlen. Auch dafür müssen die sozialen Grundrechte als Gestaltungsrechte aller gesellschaftlichen Bereiche diskutiert und erkämpft werden, wie das Recht auf Wohnen, insbesondere angemessener und bezahlbarer Wohnraum, Gesundheit, Renten, gute Arbeit oder Erwerbstätigkeit zu fairer Entlohnung und Vergütung– sie sind unabdingbar für ein Leben in Würde.

Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wir müssen gesellschaftlich etwas tun, um unsere Grundrechte zu verteidigen. Dabei ist die Versammlungsfreiheit ein „konstituierendes“ und „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“ (BVerfG 96, 315), wie es das Bundesverfassungsgericht feststellt. Die Hamburger Verordnung setzt dies aber faktisch außer Kraft, weil ohne konkrete Gefahrenprognose ein grundsätzliches Versammlungsverbot erteilt wird8.

Die jahrelangen Aufrufe der LINKEN, sich gegen soziale Missstände zu wehren, müssen gesamtgesellschaftlich, gemeinsam und solidarisch verfolgt werden. Ein Umdenken ist zu erkämpfen, vor allem für die „Verlierer dieser Krise“, deren Grundrechte besonders verteidigt werden müssen: Alte, Schwache, Kranke, Familien, Frauen, Bezieher von Transferleistungen, Geflüchtete, Obdachlose und die Armen dieser Welt. Nicht zu vergessen die Verelendung im abgewürgten Kulturleben, in der Gastronomie und im Gewerbe, denen Hartz IV droht. Auch darf ökologische Nachhaltigkeit – nicht zuletzt als Prävention der Entstehung zukünftiger Pandemien – nicht außer Acht gelassen werden, was u.a. die Einbindung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in das Grundgesetz erfordert. Der Ausbau von Gesundheitssystemen und Krankenhäuser, ausreichend Nahrung und Wasser in den ärmeren Regionen der Welt und in den Flüchtlingslagern muss vorangetrieben werden. Globale Zusammenarbeit und Verantwortung aller Staaten für eine solidarische und gerechte Welt, insbesondere während der Corona-Pandemie.

DIE LINKE Hamburg kämpft daher:
• Für die Entscheidungshoheit der Parlamente auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene bei den Maßnahmen gegen die Pandemie. Schluss mit dem Regieren der Exekutive durch Ausnahmezustand.
• Für einen sofortigen Stopp von Ausgangssperren.
• Für die vollständige Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit in Hamburg.
• Für das Recht auf Arbeit, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum, ein umfassendes Diskriminierungsverbot, das Recht auf Bildung, Streikrecht und eine Gesundheitsversorgung für alle. Die Bundesregierung muss sofort das Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts unterzeichnen damit die sozialen Grundrechte direkt einklagbar werden. 9
• Für umfassende Gesundheit: Eindämmung des Virus durch Massentestungen, genauere Nachverfolgung von Infektionsquellen und darauf basierende Maßnahmen statt Kontaktnachverfolgung nach dem Prinzip der Gießkanne, qualifizierte Analyse des Infektionsgeschehens und darauf basierende Maßnahmen (inkl. einer entsprechenden Ausstattung der Gesundheitsämter mit zusätzlichem Personal), sozialstaatlich abgesicherte Quarantäne, kostenlose Schutzausrüstung für alle, weltweite Vergesellschaftung von Impfstoffentwicklung und -produktion zum Gemeingut, Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, Rekommunalisierung von Krankenhaus und Pflege, mehr Personal bei Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung und besonderer medizinischer Schutz sowie gesellschaftliche Teilhabe für vulnerable Gruppen (insbesondere in Heimen).
• Für die sofortige Aufhebung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffen, einen flächendeckenden Einsatz von mobilen medizinischen Impfangeboten, die Stärkung von Beratung und Aufklärung für das freiwillige Impfen, gleiche Rechte für Geimpfte und Nicht-Geimpfte. Der Impfpass darf dabei nicht zur Datenkrake werden.
• Für Aufklärungsarbeit zur Abwägung der Wirksamkeit der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen mit den Folgeschäden: wir brauchen ein öffentliches und aus verschiedenen Fachrichtungen und mit breitem Meinungsspektrum (von Mediziner*innen über Pädagog*innen, Jurist*innen, Ökonom*innen bis hin zu Künstler*innen) zusammengesetztes Beratungsgremium, das Konflikte transparent austrägt und Informationen öffentlich zugänglich zur Verfügung stellt.
• Für die sofortige Öffnung von Kunst, Kultur, Bildung, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Wissenschaft in geschützter Präsenz, mit Hygiene-Schutzkonzepten und Schnellteststrategien.

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR – überall auf der Welt!
 

 


1 In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 heißt es, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“. In Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

2 Hier der komplette Offene Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung, 11.4.21: docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf

3 Quelle: www.who.int/social_determinants/final_report/csdh_finalreport_2008.pdf; selbst die Unternehmensberatung McKinsey verwies jüngst darauf, dass der Anteil des Kurativen – also des ärztlichen Handelns das Krankenhäuser tun – am Zustandekommen von Gesundheit gerade mal 15% ausmacht. 40% sind die sozialen Determinanten, also Ernährung, Bildung, die Wohnverhältnisse, Zugang zu Einkommen usw. 20% gehen auf das individuelle Verhalten zurück.

4 In Hamburg heißt es im NDR-Bericht vom 7.4.21: „Besonders auffällig sind die Unterschiede in sozial benachteiligten Stadtteilen. In vielen Stadtteilen mit eher geringer Kaufkraft steckten sich, im Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl, im Schnitt doppelt und dreifach so viele Menschen an wie in besser situierten Stadtteilen.“ ( https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Zahlen-Erhebliche-Unterschiede-in-Hamburgs-Stadtteilen,stadtteile628.html )

5 Laut Welthungerhilfe könnte die Zahl der Hungernden weltweit von 820 Mio. wieder auf eine Milliarde steigen und laut Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) ist die Zahl der in extremer Armut lebender durch die Krise um 130 Millionen Menschen gestiegen.

6 „Erstens, es wird jetzt deutlich mehr getestet, das führt zu deutlich mehr Meldungen von Infektionen, die zuvor unerkannt geblieben wären. Soweit ist das gut, aber die Sieben-Tage-Inzidenz reflektiert nur die positiven Tests - und nicht, ob die Menschen auch erkrankt sind. Dazu kommt, dass der Wert nicht berücksichtigt, welche Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Zweitens: Durch die Impfungen werden schwere Erkrankungen seltener, selbst dann wenn die Zahl der Infektionen nicht ganz so schnell sinkt.“ Quelle: tagesschau.de, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/infektionsschutzgesetz-111.html, 14.4.21

7 Siehe dazu u.a. von Norman Paech, Der unendliche Ausnahmezustand, in: Hannes Hofbauer, Stefan Kraft: „Herrschaft der Angst“, Wien, 2021, S. 81 – 98.

8 Siehe die Erklärung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen:
https://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/das-grundgesetz-gilt-auch-in-hamburg/

9 Bundestags-Rede von Zaklin dazu: www.linksfraktion.de/parlament/namentliche-abstimmungen/detail/zaklin-nastic-soziale-menschenrechte/